Wie schon gesagt: Alle Bilder, Logos, Texte und sonstigen Inhalte
dieser Website sind geschütztes Eigentum. Verwendung der Inhalte
ohne gültige Nutzungslizenz hat Konsequenzen. Es nervt gewaltig,
immer und immer wieder so massiv darauf hinweisen zu müssen, aber
Bilderklau ist bedauerlicherweise ein sehr massives Problem. Leider
scheint es nämlich längst nicht mehr selbstverständlich zu sein, dass
man das Eigentum anderer als solches respektiert. Traurig genug ...
So kommt es häufig wieder vor, dass vermeintlich "findige Sparfüchse"
Bilder und Logos dreist kopieren, sie mehr oder minder plump
abändern und glauben, diese dann kostenlos nutzen zu dürfen. Dem
ist selbstverständlich nicht so! Eigentum bleibt Eigentum, und
Diebstahl bleibt eben Diebstahl. Oder glaubt jemand, er würde
straffrei ausgehen, wenn er das Auto, das er gestohlen hat, mit einer
anderen Farbe besprüht, den Seitenspiegel verbiegt, oder vielleicht
einfach seinen Namen drauf schreibt? Wohl kaum.
Kommissar Zufall und die moderne Technik schlafen nie
Meist halten sich solche Raubkopierer und plumpen Fälscher für
besonders clever und glauben, niemals aufzufallen. Das ist jedoch ein
Irrtum, der sehr teuer werden kann. Ich bin selbst immer wieder
darüber erstaunt, wie oft "Kommissar Zufall" im Einsatz ist, und früher oder später jeden Täter überführt. Erstens, weil "Kommissar Zufall"
mir selbst schon erstaunlich oft die Urheberrechtsverletzer zuspielt, zweitens aber auch, weil Kunden, die ihre Logos legal erworben haben
die Augen offen halten und mir Internetseiten oder Drucksachen (Shirts, Visitenkarten usw.) melden, auf denen sich Logos von mir
befinden. (Verständlich, denn ein Kunde, der ein Logo rechtmäßig erworben hat, ist in der Regel wenig begeistert, wenn einer seiner
Mitbewerber eine Raubkopie von seinem Logo erstellt und dieses zum Nulltarif nutzt.) “Kommissar Zufall” ist aber längst nicht mehr auf
sich allein gestellt - es gibt inzwischen auch unfassbar gute Techniken, die Plagiate aufspüren und eindeutig identifizieren können. (Da
staunen dann auch hart gesottene Raubkopierer ganz nett. ;o)
Doppelter Ärger bei Bilderklau nicht ausgeschlossen - oder: Wenn der Gerichtsvollzieher zweimal klingelt ...
In manchen Fällen kann dem Raubkopierer auch doppelt Ärger drohen, denn der Kunde, der die Nutzungsrechte für ein Logo rechtmäßig
erworben hat, kann den Raubkopierer zusätzlich auch noch wettbewerbsrechtlich für die Nutzung der Raubkopie abmahnen lassen. Diesen
Fall hatten wir auch schon, und er hat für die dreiste Raubkopiererin mit einer sehr, sehr kostspieligen einstweiligen Verfügung geendet.
(Gerichtliche Strafandrohung für den Wiederholungsfall: bis zu 250.000,- €) Man kann wohl zurecht sagen, dagegen wäre der Preis beim
regulären Kauf eines Logos “Peanuts” gewesen. ;o) Bevor nun aber falsches Mitleid aufkommt: Die “Dame” hatte nicht nur das Pferdelogo,
(an dem meine Kundin die alleinigen Nutzungsrechte besaß), raubkopiert und gewerblich genutzt, sondern lehnte auch noch ein Angebot
zur gütlichen Einigung ab und gab sich - gelinde gesagt - äußerst unverschämt. Scheinbar vertraute sie dem Motto “Frechheit siegt”, doch
spätestens seit ihr der Gerichtsvollzieher die einstweilige Verfügung überbracht hat, dürfte sie es nun wohl besser wissen. Um ehrlich zu
sein: Bei so viel Dummheit und Dreistigkeit hält sich mein Mitleid dann aber auch in Grenzen.
Technische Möglichkeiten und Konsequenzen des Bilddiebstahls
Es ist sehr leicht zu prüfen, ob die Nutzungslizenz legal erworben wurde, oder ob die Bilder illegal genutzt werden. Ebenso leicht lässt es
sich nachweisen, wenn ein Logo "abgekupfert" und verändert wurde. Die technischen Möglichkeiten hierzu haben schon so manchen
vermeintlich “schlauen” und sich in Sicherheit wähnenden Raubkopierer in atemloses Staunen versetzt. ;o) Und es versteht sich wohl von
selbst, dass dann Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Denn - auch wenn ich es zu Beginn selbst nicht
glauben wollte - es ist keineswegs Unwissenheit, die Raubkopierer antreibt, sondern es war bisher in allen Fällen pure Dreistigkeit und
vorsätzliches Handeln. Kulante Angebote zur gütlichen Einigung zu machen habe ich mir deswegen inzwischen abgewöhnt, denn diese
führten nur zu weiteren unverschämten Reaktionen seitens der Raubkopierer.
Jede ungenehmigte Nutzung der Pferdelogos, Tierlogos, Bilder & Inhalte (oder Teilen daraus) wird mit dem 3-5-fachen Satz des regulären
Preises in Rechnung gestellt. Es werden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Darüber hinaus können bei
unerlaubter Bildnutzung zusätzlich Inkassogebühren, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sowie weitere Kosten anfallen. Gegen
Urheberrechtsverletzer stehen sowohl zivilrechtliche Mittel, als auch strafrechtliche Mittel zur Verfügung.
Ein Herz für Tiere & Tierschutz
Für seriöse Tierschutzorganisationen bzw. Tierschutzvereine, die nicht gewinnorientiert sind, sondern sich nachweislich für
den Tierschutz engagieren, die Tieren helfen, und einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein betreiben, erstelle ich gerne
auch mal Logos, Flyer oder Sonstiges zum Nulltarif. Es kommt vor, dass Tierschutzvereine diesbezüglich freundlich anfragen und
mich um Hilfe bitten. Solche freundlichen Anfragen sind mir stets herzlich willkommen, und wenn es dem Tierschutz dient, helfe ich gerne
wo ich kann. Selbstverständlich erhalten diese Tierschutzvereine/Tierschutzorganisationen dann auch eine schriftliche
Nutzungsgenehmigung zum Tierlogo oder Pferdelogo - genau so, wie auch jeder Bildkäufer eine schriftliche Nutzungslizenz erhält.
Dumm-dreiste Zeitgenossen dagegen, die glauben sie könnten sich ohne zu fragen fremdes Eigentum aneignen und nutzen, sollten jedoch
lieber nicht mit meiner Mildtätigkeit rechnen.
Hinweise zum Urheberrecht
Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen, Logo- & Bilddiebstahl
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